Kulturerbeverzeichnis des Kantons St.Gallen

Entdecken Sie das bewegliche und immaterielle Kulturerbe des Kantons!
Das Kulturerbeverzeichnis gibt Ihnen einen Überblick über das bewegliche und immaterielle Kulturerbe des Kantons St.Gallen. Dabei handelt es sich um Kulturgut, dass durch den Kanton als bewegliches Kulturerbe unter Schutz gestellt oder als immaterielles Kulturerbe bezeichnet wurde. Das Verzeichnis sichert Kenntnis und Wissen über das Kulturerbe und verbessert durch die Anbindung an das Bundesverzeichnis den Schutz von beweglichem Kulturerbe bei unrechtmässigem Abhandenkommen und vor Abwanderung ins Ausland. Weitere Informationen zur Unterschutzstellung erhalten Sie auf der Webseite der Fachstelle Kulturerbe.
Das Kulturerbeverzeichnis befindet sich im Aufbau und wird fortlaufend ergänzt.
Wirkung der Eintragung ins Kulturerbeverzeichnis
Im Kulturerbeverzeichnis veröffentlichtes bewegliches Kulturerbe kann weder ersessen noch gutgläubig erworben werden. Ein Herausgabeanspruch verjährt nicht (Art. 11 Kulturerbegesetz; sGS 277.1; KEG). Ausserdem ist eine unbefristete Ausfuhr ins Ausland verboten (Art. 13 KEG). Für eine befristete Ausfuhr von unter Schutz gestelltem beweglichem Kulturerbe ist eine Bewilligung der Fachstelle Kulturerbe einzuholen (Art. 15 KEG). Zur Vereinfachung der Kontrolle an der Grenze und für den grösstmöglichen rechtlichen Schutz, falls Kulturerbe unrechtmässig ins Ausland verbracht wird, ist das Kulturerbeverzeichnis gemäss Art. 4 Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (SR 444.1; KGTG) mit dem Bundesverzeichnis verbunden und auf der Webseite der Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur verlinkt (Art. 10 KEG).